Tiefgaragengenossenschaften

Die Tiefgaragengenossenschaften sind ein Zusammenschluss von Bürgern, welche die Initiative ergreifen eine Tiefgarage für Anrainer zu errichten. Die Mitglieder der Genossenschaft müssen Eigentümer einer Immobilie im engen Umkreis der zukünftigen Tiefgarage sein. Die Garage welche auf öffentlichen/privaten Grund errichtet wird, muss als Zugehörigkeit an die Immobilie gebunden werden. Die Vorteile eine Garage mittels der Tiefgaragengenossenschaft zu bauen ist zum einen die Baukosten zu reduzieren und auch Spekulationen zu verhindern. Dadurch werden freie Räume für die Bürger der Stadt geschaffen, wie z.B. Treffpunkte, Kinderspielplätze usw.

Ablauf von der Gründung bis zur Auflösung

  • Zusammenfinden von Personen mit den erforderlichen Voraussetzungen
  • Gründung der Genossenschaft vor einem Notar
  • Der Gemeinde wird die Initiative vorgestellt
  • Gemeinde: Überprüfung der Voraussetzungen
  • Projektierung
  • Baukonzession
  • Vergabe der Arbeiten
  • Baubeginn
  • Ansuchen für die Abschreibung der 36%
  • Übergabe der Garagen
  • Zuweisung des Eigentums an die Mitglieder
  • Auflösung der Genossenschaft

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