- mindestens 23 Jahre alt sein;
- seit mindestens 5 Jahren den Wohnsitz oder den Arbeitsplatz in Südtirol haben;
- Staatsbürger von Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich ohne Unterbrechung seit mindestens fünf Jahren regulär im Landesgebiet aufhalten und im Landesgebiet mindestens eine dreijährige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben;
- den Wohnsitz oder den Arbeitsplatz in der Gemeinde haben, wo man das Gesuch einreicht;
- keine dem Bedarf der Familie angemessene und leicht erreichbare Wohnung besitzen, kein Fruchtgenuss-, Gebrauchs- oder Wohnungsrecht an einer solchen Wohnung haben und in den 5 Jahren vor dem Gesuch ein solches Recht auch nicht veräußert haben;
- die V Einkommensstufe nicht überschreiten (Für die Berechnung);
- die Mindestpunkteanzahl von 16 Punkten muss erreicht werden (die Punkte werden dem Einkommen, der Ansässigkeit, und dem Familienstand gemäß berechnet).

- Baustelle WBG Siebeneich 2000 - Terlan
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