Wann sollte die Genossenschaftsform gewählt werden?
Die Wahl der Genossenschaftsform macht es einfacher und weniger riskant, ein Unternehmen zu gründen und wirtschaftlich selbstständig zu werden. Durch die Gründung einer Genossenschaft können die unternehmerischen Vorstellungen mehrerer Personen gebündelt werden: ihre Ideen, Erfahrungen und Ressourcen werden zusammengelegt, um eine gemeinsame und somit effizientere Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen.
Die Genossenschaft kann diese allgemeine Zielsetzung, je nach Tätigkeitsbereich, mittels unterschiedlicher Ansätze verfolgen:
- Unterstützung der Mitglieder durch die Schaffung besserer Bedingungen (in Bezug auf Arbeitsmöglichkeiten und Verdienst), als sie die einzelnen Mitglieder auf dem Markt finden würden;
- Erwerb von Produkten zu niedrigeren Preisen oder Anlieferung der Produkte zu höheren Preisen, als sie auf dem Markt angeboten werden;
- Verringerung der Betriebskosten des einzelnen Unternehmens und Steigerung der eigenen Kaufkraft sowie der Wettbewerbsfähigkeit durch die Gemeinschaftsinitiative.
Die Genossenschaft ermöglicht außerdem die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ohne hohe Kapitalinvestitionen. Das Gesetz legt einen Mindestbetrag von 25 Euro als Kapitalanteil pro Mitglied fest.
Die Gesellschaftsanteile sind das einzige Risikokapital, für das die Mitglieder haften, da die Genossenschaften Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind. Genossenschaften mit vorwiegender Mitgliederförderung genießen darüber hinaus eine günstigere Steuerbehandlung.
Wie jede Gesellschaftsform, ist auch die Genossenschaft von bestimmten Eigenschaften, Vorteilen und Einschränkungen gekennzeichnet. Ob die Genossenschaftsform die geeignete Rechtsform für die geplante unternehmerische Initiative ist, ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeit und der Zielsetzungen und Eigenschaften der Gesellschafter zu entscheiden. Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein wichtiger Schritt für den Erfolg einer Initiative.

